Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand

15.11.2024, 10:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Gemeinde Johannesberg

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 12
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 12
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

E-Mail Adresse

info@johannesberg.de

Webseite

http://www.johannesberg.de

Nach oben