Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Fristen

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • Antragsportal Gamesförderung der FFF Bayern
    Das Antragsportal wird zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung gemäß der Richtlinien für die Bayerische Computerspieleförderung von der FilmFernsehFonds Bayern GmbH zur Verfügung gestellt. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderung ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten.
  • Antragsportal Gamesförderung der FFF Bayern
    Das Antragsportal wird zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung gemäß der Richtlinien für die Bayerische Computerspieleförderung von der FilmFernsehFonds Bayern GmbH zur Verfügung gestellt. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderung ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten.
  • Antragsportal Gamesförderung der FFF Bayern
    Das Antragsportal wird zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung gemäß der Richtlinien für die Bayerische Computerspieleförderung von der FilmFernsehFonds Bayern GmbH zur Verfügung gestellt. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderung ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

05.04.2024, 17:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

Hausanschrift

Sonnenstraße 21
80331 München

Postanschrift

Sonnenstraße 21
80331 München

Telefon

+49 89 544602-0

Fax

+49 89 544602-21

E-Mail Adresse

filmfoerderung@fff-bayern.de

Webseite

http://www.fff-bayern.de

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