Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.
Verkehrsgutachten prognostizieren in allen Verkehrsbereichen ein wachsendes Verkehrsaufkommen. Zur Bewältigung des weiter zunehmenden Verkehrs sind verstärkt neue Verkehrstechnologien zu entwickeln und einzuführen, um den Verkehr flüssiger und umweltverträglicher zu gestalten. Hierbei ist die Kooperation zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luft im Gesamtverkehrssystem zu verbessern, der Übergang des Personen- und Güterverkehrs an den Schnittstellen dieser Verkehrsträger zu optimieren und der regionale Schienengüterverkehr zu fördern.
GegenstandGefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und
Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.
ZuwendungsempfängerEmpfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private Unternehmen sein.
Zuwendungsfähige KostenGefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.
Art und HöheDer regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Voraussetzungen
Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein.
Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
-
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664 -
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664 -
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides
Stand
13.06.2023, 12:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)