Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.

Zweck

Verkehrsgutachten prognostizieren in allen Verkehrsbereichen ein wachsendes Verkehrsaufkommen. Zur Bewältigung des weiter zunehmenden Verkehrs sind verstärkt neue Verkehrstechnologien zu entwickeln und einzuführen, um den Verkehr flüssiger und umweltverträglicher zu gestalten. Hierbei ist die Kooperation zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasser und Luft im Gesamtverkehrssystem zu verbessern, der Übergang des Personen- und Güterverkehrs an den Schnittstellen dieser Verkehrsträger zu optimieren und der regionale Schienengüterverkehr zu fördern.

Gegenstand

Gefördert werden kann die Entwicklung neuer Verkehrstechnologien, die Durchführung neuer Projekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien und innovativer Vorhaben und Pilotprojekten des regionalen Schienengüterverkehrs. Darüber hinaus können innovative Antriebstechnologien für Schienen-Fahrzeuge und Lkw sowie die Entwicklung neuer Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden die unmittelbar projektbezogenen Kosten. D.h. projektbezogene Anschaffungen, Personalkosten oder Kosten für erforderliche externe Dienstleistungen im Rahmen des Projektes.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

Voraussetzungen

Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.

Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des  privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private  Unternehmen sein.

Fristen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Stand

29.11.2024, 15:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Hausanschrift

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80539 München

Postanschrift

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80502 München

Telefon

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Fax

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