Suchtkrankheit; Informationen zur Entwöhnungsbehandlung
Abhängigkeitserkrankungen bedürfen einer psychotherapeutischen Behandlung in einem psychosozialen und arbeitstherapeutischen Rahmen.
Die ambulante Entwöhnung kann auch in Beratungsstellen erfolgen, während für die stationäre Langzeitentwöhnung spezielle Einrichtungen vorhanden sind.
Näheres erfahren Sie bei der ''Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)'' (siehe "Weiterführende Links").
Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte im Benehmen mit Beratungsstelle und Entwöhnungseinrichtung zur Therapie mit.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Entgiftung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Stand
19.07.2023, 15:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)