Entschädigung für Strafverfolgung; Entscheidung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.

Rechtsgrundlagen

Stand

02.03.2026, 14:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Hausanschrift

Wörthstraße 7
96052 Bamberg

Telefon

+49 951 833-0

Fax

+49 9621 96241-0508

E-Mail Adresse

poststelle@gensta-ba.bayern.de

Webseite

http://www.justiz.bayern.de/sta/staolg/ba/index.php

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