Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht

Die Generalstaatsanwaltschaft ist Disziplinarbehörde für alle Beamten im Justiz- und Justizvollzugsdienst sowie für alle Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte des Bezirks.

Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Stand

13.08.2025, 11:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Hausanschrift

Wörthstraße 7
96052 Bamberg

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+49 951 833-0

Fax

+49 9621 96241-0508

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.justiz.bayern.de/sta/staolg/ba/index.php

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