Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.

Kosten

kostenlose Beratung

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand

03.04.2024, 15:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Polizeipräsidium Unterfranken

Hausanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Postanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 457-0

Fax

+49 931 457-1209

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900600000000.html

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