Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?

Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand

03.04.2024, 15:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Polizeipräsidium Unterfranken

Hausanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Postanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 457-0

Fax

+49 931 457-1209

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900600000000.html

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