Auszeichnung "Weißer Engel"; Einreichung einer Anregung
Die können auszeichnungswürdige Personen für die Auszeichnung mit dem "Weißen Engel" vorschlagen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zeichnet Personen für vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem "Weißen Engel" aus.
Die Auszeichnung wird für langjähriges und regelmäßiges ehrenamtliches Engagement im Bereich Pflege verliehen, insbesondere für vorbildhafte häusliche Pflege. Abgrenzungsmerkmal gegenüber der "Pflegemedaille" (siehe unter "Verwandte Themen") ist, dass die Ursache der Pflegebedürftigkeit in einem "schleichenden Erkrankungsprozess" (z. B. Demenz) oder in einer "ad-hoc-Erkrankung" (z. B. Schlaganfall) liegt oder altersbedingt ist.
Die Auszeichnung besteht aus einer Ehrennadel und einer Urkunde und wird an höchstens 70 Personen im Jahr vergeben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
04.10.2023, 11:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)