Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung
Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.
Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.
Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist:
- Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
- Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
- Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
- Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Gewässer nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.
Fristen
keine
Kosten
zwischen 20 bis 10.000 Euro
Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
- Kopie des Kaufvertrages
- Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
- Eignerhandbuch in Landessprache (deutsch)/CE-Konformitätserklärung
- ggf. Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht
Verwandte Leistungen
Stand
06.03.2024, 11:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)