Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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§ 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7
Anzeigepflicht -
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt. - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Weiterführende Links
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Stand
14.10.2025, 10:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)