Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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§ 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7
Anzeigepflicht -
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung -
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt. - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
08.01.2025, 13:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)