Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung
Sie können eine Anzeige erstatten, wenn Sie glauben, dass eine Straftat geschehen ist. Eine Online-Anzeigeerstattung ist unter anderem bei Online-Auktionsbetrug und bei bestimmten Straftaten im Zusammenhang mit Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen möglich.
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Mit der Erstattung einer Anzeige zu einer vermuteten Straftat (z. B. bei Diebstahl oder Körperverletzung, einer Form von Internetkriminalität oder bei anderen Delikten) werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.
Anzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter. Anonyme Anzeigeerstattungen sind nur auf dem nicht-persönlichen Wege möglich, da jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist. Eine Anzeige gegen Unbekannt ist zulässig. Es ist auch möglich, sich selbst anzuzeigen.
Eine Pflicht zur Anzeigeerstattung bereits begangener Straftaten besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen nicht. Privatpersonen müssen von Gesetz wegen lediglich die Planung bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten, anzeigen.
Rechtlicher Hinweis: Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar.
Außerdem: Sie schaden erfolgreicher polizeilicher Arbeit, wenn die Polizei einer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen muss, anstatt sich in dieser Zeit um tatsächlich angefallene Kriminalität zu kümmern.
Voraussetzungen
Sie können eine Anzeige erstatten, wenn Sie glauben, dass eine Straftat geschehen ist.
Fristen
Grundsätzlich keine. Bei bestimmten minderschweren Vergehen scheidet eine Strafverfolgung jedoch aus, wenn der Verletzte nicht innerhalb von 3 Monaten, nachdem er Kenntnis von Tat und Täter erlangt hat, den Behörden gegenüber sein Strafverfolgungsinteresse bekundet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z. B. Beweismittel) notwendig.
- Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z. B. Beweismittel) notwendig.
- Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z. B. Beweismittel) notwendig.
- Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen (z. B. Beweismittel) notwendig.
Online Verfahren
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Anzeigeerstattung bei der Bayerischen Polizei online
Folgende Straftaten können online angezeigt werden: Online-AuktionsbetrugDiebstahl eines FahrradesSachbeschädigung an einem FahrradUnterschlagung eines FahrradesSachbeschädigung an einem KraftfahrzeugDiebstahl von FahrzeugteilenDiebstahl von Gegenständen aus einem unversperrten Kfz Keine Notrufannahme! Im Notfall rufen Sie die 110 an! -
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Verwandte Leistungen
Stand
24.11.2024, 12:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)