Zivilschutz; Informationen
Der Zivilschutz hat als Teil der Zivilen Verteidigung die Aufgabe durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall sowie die angemessene Vorbereitung hierfür.
Zum Zivilschutz zählen nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG):
- der Selbstschutz,
- die Warnung der Bevölkerung,
- der Schutzbau,
- mögliche Aufenthaltsregelungen (z. B. Evakuierungen),
- der Katastrophenschutz für den Verteidigungsfall,
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Verantwortlich für den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund – die Länder einschließlich der Kommunen handeln bei Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben im Auftrag des Bundes.
Weitergehende Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (siehe "Weiterführende Links").
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Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Stand
02.12.2025, 13:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)