Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Verwandte Leistungen

Stand

02.10.2024, 10:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Frau Aleyna Kraus

Zuständigkeit

Ordnungsamt

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

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