Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Verwandte Leistungen

Stand

17.04.2024, 16:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Frau Aleyna Kraus

Zuständigkeit

Ordnungsamt

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

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