Gewerbeabfall; Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen
Die Anlagenbetreiber genügen Ihre Verpflichtungen grundsätzlich nur dann, wenn sie die Fremdkontrollen durch Stellen durchführen lassen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt bekannt gegeben worden sind.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt Stellen bekannt, die Betreiber von bestimmten Vorbehandlungsanlagen im Sinne der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beauftragen müssen, um ihren Verpflichtungen zur Veranlassung einer Fremdkontrolle zur Einhaltung bestimmter Anforderungen dieser Verordnung zu genügen.
Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betreiber von nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierten Anlagen zur Vorbehandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen dazu, jährliche Fremdkontrollen zur Einhaltung von Anforderungen dieser Verordnung an die Vorbehandlungsanlagen (§ 6) und an die Eigenkontrolle (§ 10) durchführen zu lassen. Diese Anlagenbetreiber genügen diesen Verpflichtungen grundsätzlich nur dann, wenn sie die Fremdkontrollen durch Stellen durchführen lassen, die von einer zuständigen deutschen Behörde (in Bayern: Bayerisches Landesamt für Umwelt) bekannt gegeben worden sind. Die Fremdkontrollen sind innerhalb von zwei Monaten nach Jahresende durchzuführen.
Im Verfahren zur Bekanntgabe einer Stelle wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Bekanntgabe des Antragstellers für die Durchführung der genannten Fremdkontrollen erfüllt sind (vgl. hierzu nachfolgende "Voraussetzungen").
Voraussetzungen
Eine Stelle wird für die Durchführung der genannten Fremdkontrollen im Sinne der Gewerbeabfallverordnung nur dann bekanntgemacht, wenn der Antragsteller
- zuverlässig ist und die erforderliche Unabhängigkeit für die Durchführung solcher Fremdkontrollen besitzt,
- die für die Durchführung solcher Fremdkontrollen erforderliche Fachkunde hat und
- die für die Durchführung solcher Fremdkontrollen erforderliche gerätetechnische Ausstattung besitzt.
Fristen
Kosten
21 bis 2100 €
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Unterlagen
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Führungszeugnis
für diejenigen vom Antragsteller benannten natürlichen Personen, die die Fremdkontollen eigenverantwortlich durchführen wollen -
Erklärung,
ob und inwiefern der Antragsteller Inhaber, bevollmächtigter Vertreter oder Angestellter von Unternehmen ist, die auch Vorbehandlungsanlagen betreiben, ob der Antragsteller Anteile an solchen Unternehmen besitzt, ob der Antragsteller solche Unternehmen in den letzten 2 Jahren beraten hat. -
Nachweise, die zum Beleg der Fachkunde geeignet sind,
die erforderlich ist für die Durchführung von Fremdkontrollen zur Einhaltung von Anforderungen der Gewerbeabfallverodnung an die Verwertungsquote und an die Dokumentation von An- und Auslieferungen von Abfällen (Prüfungszeugnisse, Diplome, besuchte Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen, bisherige Überprüfungen, Referenzen, Gutachten etc.) -
Bei Antragstellern aus dem EU- oder EWR-Ausland
genügen zu den genannten Nachweisen zu Fachkunde und Zuverlässigkeit auch gleichwertige ausländische Nachweise, wenn sich aus diesen Nachweisen die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen oder von mit diesen Voraussetzungen im Wesentlichen vergleichbaren Voraussetzungen des ausländischen Staates ergibt. Das Landesamt für Umwelt kann zu solchen ausländischen Nachweisen die Vorlage einer beglaubigten deutschen Übersetzung verlangen.
Online Verfahren
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Gewerbeabfall - Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen online
Sie können die Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen im Sinne der Gewerbeabfallverordnung auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2. -
Gewerbeabfall - Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen online
Sie können die Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen im Sinne der Gewerbeabfallverordnung auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2. -
Gewerbeabfall - Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen online
Sie können die Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Fremdkontrollen im Sinne der Gewerbeabfallverordnung auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.
Stand
03.04.2023, 13:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)