Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand

03.02.2025, 08:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

N N

Zuständigkeit

Geschäftsleiter

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 12
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 12
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

Webseite

http://www.johannesberg.de

Nach oben