Chemikaliengesetz; Beantragung der Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Sie können eine Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) für Einrichtungen, die Prüfungen nach § 19 a Abs. 1 ChemG durchführen, beantragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist, wer nachweislich GLP-pflichtige Prüfungen nach § 19a Abs. 1 durchzuführen beabsichtigt (z. B. Auftragsanfrage). Den Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung kann auch stellen, wer nicht zur Durchführung GLP-pflichtiger Prüfungen verpflichtet ist, aber ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 19b Abs. 1 Satz 2 ChemG). Ein berechtigtes Interesse wird regelmäßig dann anerkannt, wenn eine staatliche Stelle im Importland vom bayerischen Ausführer den Nachweis verlangt, dass die Prüfungen seiner Produkte nach GLP-Grundsätzen erfolgt sind, obwohl diese Prüfungen nach deutschem Recht nicht GLP-pflichtig sind.
Die GLP-Bescheinigung erhalten berechtigte Antragsteller, die nachweislich die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) aus Anhang 1 (zu § 19a Abs. 1) Abschnitt II ChemG erfüllen.
Fristen
Kosten
Die Gebühren im Zusammenhang mit GLP-Bescheinigungen sind in der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum bayerischen Kostengesetz (KG) festgelegt:
- Erteilung einer GLP-Bescheinigung: 1.500 bis 15.000 EUR
- Änderung oder Ergänzung einer GLP-Bescheinigung: 125 bis 10.000 EUR
Die Gebühren werden fallspezifisch festgesetzt. Wesentlicher Faktor ist hierbei die Betriebsgröße und der Umfang der unterschiedlichen Prüfungen, anhand der die Dauer der Inspektion und die Anzahl der Inspektoren bestimmt werden.
Zu den Gebühren kommen noch Auslagen hinzu, z. B. für die Reisekosten der Inspektoren.
Nach Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von 90 % der voraussichtlichen Kosten fällig. Die Schlusszahlung ist vor Zustellung der Urkunde zu begleichen.
Rechtsgrundlagen
-
Anhang 1 (zu § 19a Abs. 1) Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP)
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung
Weiterführende Links
Stand
12.01.2024, 07:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)