Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.
Betriebe, die
- Installation,
- Wartung,
- Instandhaltung,
- Reperatur
- und Stilllegung
an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Voraussetzungen
Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.
Fristen
Keine
Kosten
Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
Unterlagen
- Name und Sitz des Betriebes
- Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
- Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
- Technische Ausstattung
-
Erklärung
über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
Weiterführende Links
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Stand
10.01.2024, 12:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)