Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs
HINWEIS: Aufgrund einer Rechtsänderung befinden sich die untenstehenden Verfahren derzeit in der Überarbeitung.
Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.
Betriebe, die
- Installation,
- Wartung,
- Instandhaltung,
- Reperatur
- und Stilllegung
an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Voraussetzungen
Fristen
Keine
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
- Antragsformular - Zertifizierung von Behörden
Unterlagen
- Name und Sitz des Betriebes
- Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
- Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
- Technische Ausstattung
-
Erklärung
über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen
Weiterführende Links
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Stand
19.01.2026, 09:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)