Energieversorgung; Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden
Wenn Sie als Unternehmen Haushaltskunden in Deutschland über das öffentliche Strom- oder Gasnetz mit Energie beliefern, müssen Sie dies bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Die sogenannte Lieferantenanzeige dient dem Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft daher die personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Energieversorgungsunternehmen sowie die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung.
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, der BNetzA die Aufnahme und Beendigung Ihrer Lieferanten-Tätigkeit sowie Änderungen Ihres Unternehmens zu melden (zum Beispiel eine neue Adresse oder Rechtsform).
Unternehmen, die bereits vor dem 13.07.2005 Haushaltskunden beliefert haben, können eine freiwillige Lieferantenanzeige einreichen.
Voraussetzungen
Im Normalfall gelten diese Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen ist bereits gegründet.
- Sie beliefern Privatverbraucherinnen und -verbraucher (unabhängig vom Verbrauch).
- Sie beliefern Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Fristen
Sie müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma unverzüglich melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei Aufnahme der Energiebelieferung: Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellteneinfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der GeschäftsführungSchufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der GeschäftsführungSelbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem GewerbezentralregisterAuskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungenwenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist: ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden: Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Aufnahme der Energiebelieferung: Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellteneinfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der GeschäftsführungSchufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der GeschäftsführungSelbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem GewerbezentralregisterAuskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungenwenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist: ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden: Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Aufnahme der Energiebelieferung: Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellteneinfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der GeschäftsführungSchufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der GeschäftsführungSelbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem GewerbezentralregisterAuskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungenwenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist: ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden: Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Aufnahme der Energiebelieferung: Organigramm des gesamten Energieversorgungsunternehmens mit Zahl der Festangestellteneinfaches Führungszeugnis für jedes Mitglied der GeschäftsführungSchufa- oder Creditreform-Auskunft mit Basis-Score-Wert für jedes Mitglied der GeschäftsführungSelbstauskunft der Geschäftsleitung aus dem GewerbezentralregisterAuskunft über bisherige energiewirtschaftliche Berufserfahrungenwenn Sie Prozesse an Dritte fremdvergeben: Auflistung der entsprechenden Dienstleister für den jeweiligen Prozessschritt. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) hat und von der dort zuständigen Behörde bereits zugelassen ist: ins Deutsche übersetzte Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen EU-Herkunftsland Wenn Sie die Lieferanten-Tätigkeit freiwillig melden: Kopie der Genehmigung zur Aufnahme der Energieversorgung Anderer nach dem Energiewirtschaftsgesetz alter Fassung
Online Verfahren
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Lieferantenanzeige Elektrizität und Gas – Energiebelieferung von Haushaltskunden anmelden nach § 5 EnWG
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
20.01.2024, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)