Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung
In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.
Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.
Voraussetzungen
Die Bestätigung zum Jagdaufseher darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen. Diese Versagungsgründe sind zwingend.
Die fachliche Eignung verlangt das Vorliegen ausreichender praktischer Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Gegen die fachliche Eignung bestehen i. d. R. dann keine Bedenken, wenn ein Nachweis erbracht wird über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung oder in anderer Weise geführt werden.
Fristen
Kosten
Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens
(siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseheraktuelles Lichtbild des Jagdaufsehersggf. Jagdschein (Kopie)ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseheraktuelles Lichtbild des Jagdaufsehersggf. Jagdschein (Kopie)ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseheraktuelles Lichtbild des Jagdaufsehersggf. Jagdschein (Kopie)ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung -
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseheraktuelles Lichtbild des Jagdaufsehersggf. Jagdschein (Kopie)ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung
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Stand
24.09.2024, 12:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)