Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Weiterführende Links
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Bundeszentralamt für Steuern
Allgemeine steuerliche Informationen in mehreren Sprachen.
Stand
20.02.2024, 14:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)