Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.

Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.

Weiterführende Links

Stand

29.12.2025, 12:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Landesamt für Steuern

Hausanschrift

Sophienstr. 6
80333 München

Telefon

+49 89 9991-0

Fax

+49 89 9991-1099

E-Mail Adresse

poststelle@lfst.bayern.de

Webseite

https://www.finanzamt.bayern.de/LfSt

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