Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.

Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

Voraussetzungen

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
  • zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

Fristen

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Kosten

  • Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 230,00 EUR
  • Nichtmitglieder: 414,00 EUR
  • Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

16.04.2025, 14:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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