Unterstützte Beschäftigung; Beantragung einer individuellen betrieblichen Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen

Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.

Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht.

Nach dem Motto „erst platzieren, dann qualifizieren“ geht es möglichst schnell in einen Betrieb. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.

Dafür steht Ihnen eine Qualifizierungstrainerin oder ein Qualifizierungstrainer zur Seite. Diese Person arbeitet für einen Anbieter, der Ihre Maßnahme umsetzt und begleitet. Dessen Aufgabe ist es auch, die betrieblichen Qualifizierungsplätze mit Ihnen zu suchen. Der Anbieter verfügt über ein großes regionales Netzwerk und hat viele Arbeitgeberkontakte.

Die individuelle betriebliche Qualifizierung ist in 3 Phasen unterteilt:

  • Einstiegsphase: Sie erproben berufliche Interessen und testen Ihre Fähigkeiten bei Bedarf in einem oder mehreren Betrieben. Mit Ihrer Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihrem Qualifizierungstrainer suchen Sie nach geeigneten Qualifizierungsplätzen und erheben, in welchen Bereichen Sie Unterstützung und Qualifizierung brauchen.
  • Qualifizierungsphase: Sie erhalten eine praxisorientierte Qualifizierung und werden auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen eingearbeitet. Zudem bekommen Sie an Projekttagen bei Ihrem Anbieter die berufsübergreifenden Kenntnisse vermittelt, die Sie für Ihre Arbeit brauchen.
  • Stabilisierungsphase: Diese beginnt sobald Sie den auf Sie zugeschnittenen Arbeitsplatz ausfüllen, Ihre Qualifizierungstrainerin beziehungsweise Ihr Qualifizierungstrainer feststellt, dass Sie keine Qualifizierung mehr brauchen und der Betrieb eine Übernahme in Aussicht stellt. Sie trainieren Ihre Aufgaben und Kompetenzen ausführlich im Berufsalltag und stärken und festigen Ihre Selbständigkeit. Darüber hinaus werden alle Beteiligten intensiv auf Ihre Beschäftigung vorbereitet. 

Wie lange die einzelnen Phasen dauern, richtet sich nach Ihren individuellen Erfordernissen.

Die individuelle betriebliche Qualifizierung dauert bis zu 24 Monate.

Im Einzelfall kann sie um maximal 12 Monate verlängert werden. Ziel ist es, dass Sie durch die betriebliche Qualifizierung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten.

Während der individuellen betrieblichen Qualifizierung sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. Außerdem steht Ihnen entweder Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld zu.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert und Sie brauchen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, brauchen aber aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung und andere Maßnahmen können Ihnen wegen Ihrer Behinderungen derzeit nicht ausreichend helfen, um am Arbeitsleben teilzuhaben.
  • Sie benötigen keine besonderen Angebote einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters.

Fristen

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.
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Stand

15.03.2023, 07:03 Uhr

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