Besondere Busverbindungen; Bereitstellung
Landkreise und kreisfreie Gemeinden können besondere Busverbindungen (z. B. als Disco-Bus, Nachtexpress, Radl-Busse) an Wochenenden oder zur Förderung des Fremdenverkehrs anbieten.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.
Nähere Informationen über die besonderen Busverbindungen erhalten Sie bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlagen
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Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Eigene Angelegenheiten
Stand
02.08.2023, 12:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)