Sozialhilfe; Beantragung von Altenhilfe

Sie können besondere Maßnahmen der Altenhilfe beantragen, um die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. 

Die Altenhilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Hilfe in anderen Lebenslagen.

Die Altenhilfe umfasst zum Beispiel:

  • Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn gewünscht.
  • Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht.
    Hierzu zählt auch die altersgerechte Ausstattung der Wohnung, z. B. rutschfester Bodenbelag, Einbau leicht zu bedienender Heizungsanlagen.
  • Beratung und Unterstützung rund um Pflege, z. B. zu altersgerechten Wohnformen, geeigneten Heimplätzen, Hilfen zu Hause, Betreuung oder Pflegediensten.
  • Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, z. B. Abhol- und Bringdienste oder Hausnotruf.
  • Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen, z. B. Sonderveranstaltungen.
  • Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit ihnen nahestehenden Personen ermöglicht, z. B. Reisebeihilfen.

Besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Leistungen der Pflegeversicherung (auch Beratung), haben diese Vorrang vor der Altenhilfe.

Voraussetzungen

Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.

Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Fristen

Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Unterlagen

  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der KrankenkassenEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der KrankenkassenEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der KrankenkassenEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der KrankenkassenEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Verwandte Leistungen

Stand

14.12.2023, 10:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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