Gesundheitsförderung und -prävention; Beantragung von Leistungen
Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.
Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.
Etwa
- bei der Ernährung
- in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
- bei Bewegung
- beim seelischen Wohlbefinden
- bei Fragen des Älterwerdens
- bei der allgemeinen Lebensführung
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Voraussetzungen
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
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Stand
07.05.2024, 07:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)