Meister/-in der Hauswirtschaft; Beantragung der Erstattung der Kosten für den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung

Die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können auf Antrag erstattet werden.

Teilnehmer/innen erhalten die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ und Teil II „Betriebs- und Unternehmensführung“ erstattet.

Die Lehrgangskosten werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Rücksprache mit den Lehrgangsanbietern erstattet. Weitere Auskunft erteilen neben dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus die Anbieter der Fortbildungsmaßnahme.

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Stand

09.02.2026, 14:02 Uhr

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