Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder

Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.

Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer kleinen Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.

Mütter, aber auch Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben, können gemeinsam mit dem Kind betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen.

Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Die Betreuung umfasst Leistungen, die die Bedürfnisse der Mutter oder des Vaters sowie des Kindes und seiner Geschwister gleichermaßen berücksichtigen.

Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform betreut werden. Die Mutter oder der Vater können eine schulische und berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen bzw. eine Berufstätigkeit aufnehmen.

Die Leistung kann auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

Bei der Auswahl und Gestaltung der einzelnen Wohnform ist die Lebenslage der Familie entscheidend. Möglich sind:

  • Gruppen im Mutter/Vater- und Kind-Heim
  • Appartements im Mutter/Vater- und Kind-Heim
  • Außenwohngruppen von Heimen
  • Wohngemeinschaften
  • Appartementhäuser
  • betreute Einzelwohnungen

Die Versorgung funktioniert nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Durch Anleitung und Beratung sollen Mütter und Väter in die Lage versetzt werden, mit ihren Kindern selbständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag zu bewältigen.

Voraussetzungen

Sie sind Alleinerziehend und betreuen ein Kind unter 6 Jahren oder sind schwanger und benötigen Hilfe bei der Versorgung und Betreuung.

Kosten

Das Kind und dessen Eltern werden in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand

20.06.2023, 10:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landratsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 394-0

Fax

+49 6021 394-999

E-Mail Adresse

poststelle@lra-ab.bayern.de

Webseite

http://www.landkreis-aschaffenburg.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022