Vermittlungsbudget; Beantragung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch von Ihrer Agentur für Arbeit erstatten lassen.
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre
- Bewerbungen,
- Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
- erforderlichen Dokumenten (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).
übernommen werden.
Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie
- arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, also bereits Ihre Kündigung erhalten haben, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen oder
- eine betriebliche Ausbildung suchen.
Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
- andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
- Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche Ausbildung.
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Fristen
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Online Verfahren
-
Vermittlungsbudget online beantragen
Sie können die Erstattung der Reisekosten vor dem Vorstellungsgespräch online beantragen. Nach dem Vorstellungsgespräch geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Bahntickets) online hoch. -
Vermittlungsbudget online beantragen
Sie können die Erstattung der Reisekosten vor dem Vorstellungsgespräch online beantragen. Nach dem Vorstellungsgespräch geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Bahntickets) online hoch. -
Vermittlungsbudget online beantragen
Sie können die Erstattung der Reisekosten vor dem Vorstellungsgespräch online beantragen. Nach dem Vorstellungsgespräch geben Sie die entstandenen Kosten in Ihrem Antrag an und laden Sie die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Bahntickets) online hoch.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
26.08.2022, 07:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)