Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie gegen Berufskrankheiten ab. Als Unternehmerin oder Unternehmer sowie als selbstständig oder ehrenamtlich tätige Person sind Sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Sie können sich aber freiwillig versichern.

Dies gilt auch für

  • mitarbeitende Ehegatten (Ehefrauen und männer) oder Lebenspartnerinnen und -partner, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind,
  • Personen, die wie eine Unternehmerin oder ein Unternehmer tätig sind. Das sind Personen, die in Kapital oder Personenhandelsgesellschaften (GmbH, KG, GmbH & Co. KG):
    • entweder als Gesellschafter-Geschäftsführer beziehungsweise Gesellschafter-Geschäftsführerin mit mindestens 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind beziehungsweise gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sämtliche Beschlüsse anderer Gesellschafter und Gesellschafterinnen verhindern können
    • oder als mitarbeitende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterin ohne geschäftsführende Funktion mit mehr als 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind beziehungsweise gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sämtliche Beschlüsse anderer Gesellschafter und Gesellschafterinnen verhindern können.

Es gibt Fälle, in denen Unternehmerinnen und Unternehmer gesetzlich unfallversichert sind. Auch ehrenamtlich tätige Personen können in bestimmten Fällen pflichtversichert sein, beispielsweise im Gesundheitswesen. Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Damit können Sie die Leistungen im Versicherungsfall Ihrem persönlichen Bedarf anpassen.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen regeln die Details der Versicherungen, beispielsweise Beiträge und die Berechnung der Geldleistungen.

Wenn Sie in diesem Sinne freiwillig versichert sind oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit die Versicherungssumme ändern.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen legen die Ober- und Untergrenzen der Versicherungssumme fest. Die gewählte Versicherungssumme sollte Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen entsprechen. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Beiträge sowie der Geldleistungen wie beispielsweise Verletztengeld und Renten.

Die Versicherung beginnt am Tag nach Eingang Ihres Antrags bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Um die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung zu beantragen, zu ändern oder zu kündigen, ist ein Antrag nötig.

Eine Änderung oder Kündigung ist jederzeit möglich.

Den Zeitpunkt der Kündigung können Sie wählen. Wenn Sie keinen Zeitpunkt angeben, endet die Versicherung mit dem Monat, in dem die Kündigung bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingegangen ist.

Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

In bestimmten Fällen ist keine Kündigung nötig, sondern die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung erlischt automatisch, zum Beispiel bei

  • nicht gezahlten Beiträgen,
  • Wechsel der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse,
  • Einstellung des Unternehmens,
  • Ausscheiden der versicherten Person aus dem Unternehmen oder
  • Tod des Versicherten.

Voraussetzungen

Für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung

  • müssen Sie als Unternehmerin, Unternehmer oder wie ein Unternehmer selbstständig tätig sein
  • dürfen Sie nicht pflichtversichert sein (wie zum Beispiel Hebammen oder Physiotherapeuten).

Als ehrenamtlich tätige Person haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nur, wenn:

  • für sie keine Versicherungspflicht besteht und
  • der zuständige Unfallversicherungsträger eine entsprechende freiwillige Versicherung anbietet,
  • Sie für eine gemeinnütze Organisation tätig sind,
  • Sie in ein offizielles Amt gewählt oder mit einer herausgehobenen Aufgabe beauftragt wurden.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Selbständigen und Unternehmern oder Unternehmerinnen, deren mitarbeitenden Ehegatten oder  Lebenspartnerinnen und partnern, sowie unternehmerähnlichen Personen: Einkommensnachweis, beispielsweise Einkommensteuerbescheid bei Ehrenamtlichen sind gegebenenfalls folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen oder deren unentgeltliche Ausübung je nach Grund für das Ende der Versicherung sind Unterlagen nötig, die belegen, dass die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung nicht mehr erfüllt sind. Beispielsweise: aktuelle Fassung des GesellschaftsvertragsNachweis über die Einstellung des UnternehmensNachweis über Tod der oder des Versicherten
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Selbständigen und Unternehmern oder Unternehmerinnen, deren mitarbeitenden Ehegatten oder  Lebenspartnerinnen und partnern, sowie unternehmerähnlichen Personen: Einkommensnachweis, beispielsweise Einkommensteuerbescheid bei Ehrenamtlichen sind gegebenenfalls folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen oder deren unentgeltliche Ausübung je nach Grund für das Ende der Versicherung sind Unterlagen nötig, die belegen, dass die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung nicht mehr erfüllt sind. Beispielsweise: aktuelle Fassung des GesellschaftsvertragsNachweis über die Einstellung des UnternehmensNachweis über Tod der oder des Versicherten
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Selbständigen und Unternehmern oder Unternehmerinnen, deren mitarbeitenden Ehegatten oder  Lebenspartnerinnen und partnern, sowie unternehmerähnlichen Personen: Einkommensnachweis, beispielsweise Einkommensteuerbescheid bei Ehrenamtlichen sind gegebenenfalls folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen oder deren unentgeltliche Ausübung je nach Grund für das Ende der Versicherung sind Unterlagen nötig, die belegen, dass die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung nicht mehr erfüllt sind. Beispielsweise: aktuelle Fassung des GesellschaftsvertragsNachweis über die Einstellung des UnternehmensNachweis über Tod der oder des Versicherten
  • Erforderliche Unterlage/n
    bei Selbständigen und Unternehmern oder Unternehmerinnen, deren mitarbeitenden Ehegatten oder  Lebenspartnerinnen und partnern, sowie unternehmerähnlichen Personen: Einkommensnachweis, beispielsweise Einkommensteuerbescheid bei Ehrenamtlichen sind gegebenenfalls folgende Nachweise erforderlich: aktuelle Fassung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen OrganisationNachweis über die Gemeinnützigkeit der OrganisationNachweis über die Wahl in ein offizielles Amt oder die Beauftragung für eine herausgehobene AufgabeNachweis über dessen oder deren unentgeltliche Ausübung je nach Grund für das Ende der Versicherung sind Unterlagen nötig, die belegen, dass die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung nicht mehr erfüllt sind. Beispielsweise: aktuelle Fassung des GesellschaftsvertragsNachweis über die Einstellung des UnternehmensNachweis über Tod der oder des Versicherten

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Stand

12.03.2024, 16:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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