Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

13.09.2023, 06:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)

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