Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer; Beantragung einer Abfindung

Wenn Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege haben, entweder als Geschädigter oder als Witwe oder Witwer, können Sie eine Abfindung beantragen.

Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 132.386 EUR.

Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.

Voraussetzungen

Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Formulare

Weiterführende Links

Stand

02.07.2025, 17:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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