Schwangerschaft; Beratung
Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
- die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
- Fragen zur pränatalen Diagnostik,
- Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
- rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
- Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
- Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
- Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Voraussetzungen
Keine
Fristen
- Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
- Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
-
Gesetz über die Schwangerenberatung - Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG)
GVBl 1996 S. 320; BayRS 2170-2-A
Unterlagen
-
Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft -
Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
keine -
Allgemeine Schwangerschaftsberatung
keineempfohlen: Mutterpass
Weiterführende Links
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Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Verwandte Leistungen
Stand
27.06.2024, 15:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)