Traubenernte; Meldung
Gemeldet werden die im Jahr geernteten Weinmengen (in hl Wein, mit zwei Nachkommastellen), geordnet nach Gemarkungen, Lagen und Qualitätsstufen, außerdem die an andere Betriebe abgegebenen Weinmengen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die Trauben von Rebflächen ab 10 Ar ernten, oder die, unabhängig von der Größe der Rebflächen, Trauben bzw. Most an andere abgeben oder vermarkten. Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften und Traubenerzeuger, die ihre gesamte Ernte selbst verarbeiten oder auf ihre Rechnung verarbeiten lassen. Die Traubenerntemeldung wird in Bayern zusammen mit der Weinerzeugungsmeldung auf einem gemeinsamen Formular abgegeben.
Fristen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Weinrecht (Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau)
Informationen zum Weinrecht in Bayern -
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Informationen zum Weinrecht in Bayern
Stand
08.10.2025, 13:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)