Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

Stand

15.11.2024, 10:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Frau Annette Hofmann

Herr Frank Nagel

Zuständigkeit

Gebäudeverwaltung

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

Webseite

http://www.johannesberg.de

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