Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Voraussetzungen

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Stand

03.07.2024, 11:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landratsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 394-0

Fax

+49 6021 394-999

E-Mail Adresse

poststelle@lra-ab.bayern.de

Webseite

https://www.landkreis-aschaffenburg.de

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