Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Stand
03.07.2024, 11:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)