Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Kosten
- Regelverfahren für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang einer Kategorie): 530 EUR
- Regelverfahren für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang von zwei oder drei Kategorien): 580 EUR
- Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO gemäß § 34h Absatz 1 Satz 5 GewO (bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO) (1) im Umfang einer Produktkategorie: 120 € (2) im Umfang von zwei oder drei Kategorien: 130 EUR
- Erweiterung der Kategorie/-n nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34h GewO (Regelverfahren): 320 EUR
Online Verfahren
-
Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
Sie können die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in online beantragen. -
Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
Sie können die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in online beantragen. -
Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
Sie können die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in online beantragen.
Stand
18.02.2026, 15:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern