Finanzanlagenvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Kosten
- Regelverfahren für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang einer Produktkategorie [im Folgenden Kategorie]): 530 EUR
- Regelverfahren für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang von zwei oder drei Kategorien): 580 EUR
- Erweiterung der Kategorie/-n nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f GewO (Regelverfahren): 320 EUR
Online Verfahren
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Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
Sie können die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in online beantragen. -
Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
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Stand
18.02.2026, 15:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern