Versicherungsberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Kosten
- Regelverfahren für Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GewO: 530 EUR
- Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 Satz 1 GewO gemäß § 156 Absatz 2 Satz 1 GewO (bei Vorlage einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Satz 1 GewO in der bis zum Ablauf des 22.02.2018 geltenden Fassung): 125 EUR
Online Verfahren
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Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in und Versicherungsberater/in
Sie können die Erlaubnis als Versicherungsvermittler (Ausnahme: gebundene Versicherungsvermittler), produktakzessorischer Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater mit Sitz in Bayern die Erlaubnis online beantragen. -
Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in und Versicherungsberater/in
Sie können die Erlaubnis als Versicherungsvermittler (Ausnahme: gebundene Versicherungsvermittler), produktakzessorischer Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater mit Sitz in Bayern die Erlaubnis online beantragen. -
Online-Antragstellung für Gewerbeerlaubnisse - Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in und Versicherungsberater/in
Sie können die Erlaubnis als Versicherungsvermittler (Ausnahme: gebundene Versicherungsvermittler), produktakzessorischer Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater mit Sitz in Bayern die Erlaubnis online beantragen.
Stand
18.02.2026, 15:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern