Denkmalschutz; Beantragung der Übertragung des Eigentums an einem archäologischen Fund auf die Gemeinde
Online Verfahren
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Nur für Gemeinden: Antrag auf unentgeltliche Übertragung des Eigentums an archäologischen Funden
Gemeinden können die Übertragung des Eigentums beweglicher Bodendenkmäler oder von Teilen davon, die mit ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern geworden sind, online beantragen. -
Nur für Gemeinden: Antrag auf unentgeltliche Übertragung des Eigentums an archäologischen Funden
Gemeinden können die Übertragung des Eigentums beweglicher Bodendenkmäler oder von Teilen davon, die mit ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern geworden sind, online beantragen. -
Nur für Gemeinden: Antrag auf unentgeltliche Übertragung des Eigentums an archäologischen Funden
Gemeinden können die Übertragung des Eigentums beweglicher Bodendenkmäler oder von Teilen davon, die mit ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaates Bayern geworden sind, online beantragen.
Stand
17.02.2026, 13:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege