Handwerksrolle; Mitteilung bei Änderung der persönlicher Daten der Betriebsleitung
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Fristen
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung -
Erforderliche Unterlage/n
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Weiterführende Links
Stand
06.02.2026, 13:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen (siehe BayernPortal)