Immissionsschutz; Übermittlung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Wenn Sie eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie betreiben, müssen Sie der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie weitere Daten zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen.
Wenn Sie eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie betreiben, müssen Sie der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie weitere Daten zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen.
Wird ein Emissionsgrenzwert, ein Emissionswert oder eine Emissionsbegrenzung oberhalb der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten bestimmt, hat die Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung einen Vergleich mit den in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten zu ermöglichen.
Die jährliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung müssen Sie nicht einreiche n, wenn Sie diese bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu der EmissionsüberwachungDaten zur Prüfung der Einhaltung von Genehmigungsanforderungen -
Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu der EmissionsüberwachungDaten zur Prüfung der Einhaltung von Genehmigungsanforderungen -
Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu der EmissionsüberwachungDaten zur Prüfung der Einhaltung von Genehmigungsanforderungen -
Erforderliche Unterlage/n
Angaben zu der EmissionsüberwachungDaten zur Prüfung der Einhaltung von Genehmigungsanforderungen
Stand
20.01.2026, 17:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal)