Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen .
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Voraussetzungen
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage -
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Stand
20.01.2026, 17:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)