Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Tankstelle
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllte Anzeige
Stand
20.01.2026, 15:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal)