Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Voraussetzungen

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.

Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des BetreibersName und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber istausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von StoffenMenge und physikalische Form der gefährlichen StoffeTätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu benachbarten Betriebsbereichenanderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen Bereichen und Entwicklungen: von denen ein Störfall ausgehen könntebei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des BetreibersName und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber istausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von StoffenMenge und physikalische Form der gefährlichen StoffeTätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu benachbarten Betriebsbereichenanderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen Bereichen und Entwicklungen: von denen ein Störfall ausgehen könntebei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des BetreibersName und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber istausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von StoffenMenge und physikalische Form der gefährlichen StoffeTätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu benachbarten Betriebsbereichenanderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen Bereichen und Entwicklungen: von denen ein Störfall ausgehen könntebei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des BetreibersName und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber istausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von StoffenMenge und physikalische Form der gefährlichen StoffeTätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu benachbarten Betriebsbereichenanderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen Bereichen und Entwicklungen: von denen ein Störfall ausgehen könntebei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können

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Stand

20.01.2026, 15:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal)

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