Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung mit einem Hochschulabschluss aus der EU, dem EWR-Staat oder der Schweiz
Sie haben einen in der EU, dem EWR oder der Schweiz abgeschlossenen Hochschulabschluss und der Studienschwerpunkt lag in einem zulassungspflichtigen Handwerk? Dann können Sie sich damit in Deutschland niederlassen und müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Sie können in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben, wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz einen Hochschulabschluss erworben haben und der Studienschwerpunkt in dem Handwerk lag, das sie ausüben wollen.
Vor der Niederlassung müssen Sie sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.
Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem
- natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften oder
- juristische Personen sowie
- den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
- das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
- wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.
Dazu zählt auch ein in der EU, dem EWR oder in der Schweiz abgeschlossenes Hochschulstudium, wie zum Beispiel ein Ingenieurstudium,
- mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren in Vollzeit oder entsprechender Dauer bei Teilzeitausbildung
- und einem Studienschwerpunkt, der den Inhalten des Handwerks entspricht, das Sie ausüben wollen.
Soweit im Ausbildungsstaat neben dem Studium eine Berufsausbildung gefordert wird, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass diese abgeschlossen ist.
Als Betriebsleitung kommen in Frage:
- Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
- angestellte Personen des Handwerksbetriebs
Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).
Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Voraussetzungen
- Sie haben in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen.
- Der Studienschwerpunkt entspricht den Inhalten des Handwerks, dass sie ausüben wollen.
- Die Regelstudienzeit betrug mindestens 3 Jahre.
- Gegebenenfalls benötigen Sie zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Fristen
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.
Formulare
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule (Kopie) und ggf. Nachweis der BerufsausbildungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag – sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopien) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie) -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule (Kopie) und ggf. Nachweis der BerufsausbildungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag – sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopien) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie) -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule (Kopie) und ggf. Nachweis der BerufsausbildungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag – sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopien) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie) -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie) Abschlusszeugnis der Hochschule (Kopie) und ggf. Nachweis der BerufsausbildungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) Gesellschaftsvertrag – sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: offene Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen (Kopien) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonstenKopie des Gesellschaftsvertrages Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Abschlusszeugnisse der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichenAngaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie) Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Abschlusszeugnis der Hochschule und ggf. Nachweis der Berufsausbildung (Kopie)
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Stand
12.11.2025, 14:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)