Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung bei ausländischer Berufsqualifikation auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung
Wenn Sie mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und die Gleichwertigkeit zu einer inländischen Meisterprüfung festgestellt wurde, müssen Sie dies zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Sie können in Deutschland mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die einer inländischen Meisterprüfung gleichwertig ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk im stehenden Gewerbe ausüben.
Dafür müssen Sie Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einer inländischen Meisterprüfung zuerst mit einem separaten Antrag feststellen lassen.
Mit der Gleichwertigkeitsfeststellung müssen Sie sich vor der Niederlassung in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.
Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem
- natürliche Personen,
- rechtsfähige Personengesellschaften oder
- juristische Personen sowie
- den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
- das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
- wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.
Als Betriebsleitung kommen in Frage:
- Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
- angestellte Personen des Handwerksbetriebs
Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).
Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Voraussetzungen
Die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation wurde festgestellt.
Fristen
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.
Formulare
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
- Auskunftsbogen über die gewerblichen Tätigkeiten zur handwerksrechtlichen Abgrenzung
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die GleichwertigkeitsfeststellungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigter Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters oder BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur BetriebsleitungBescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung der Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die GleichwertigkeitsfeststellungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigter Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters oder BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur BetriebsleitungBescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung der Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die GleichwertigkeitsfeststellungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigter Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters oder BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur BetriebsleitungBescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung der Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung -
Erforderliche Unterlage/n
Einzelunternehmen: Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die GleichwertigkeitsfeststellungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrag, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters (Kopie)Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Rechtsfähige Personenhandelsgesellschaften Gemeint sind: Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und entsprechende ausländische Gesellschaftsformen. Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der Gesellschafterinnen und Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigter Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie)sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Gesellschaftsvertrag (Kopie) bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug, insofern bereits im ausländischen Register eingetragen, ansonsten Gesellschaftsvertrag (Kopie) Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung des betriebsleitenden Gesellschafters oder BetriebsleitungGewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Juristische Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweise oder vergleichbare Identifikationspapiere der vertretungsberechtigten Personen (Kopie) für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers Gewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur BetriebsleitungBescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung der Betriebsleitung Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung Vorlage des Bescheids über die Gleichwertigkeitsfeststellung
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Stand
12.11.2025, 14:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)