Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung durch Vertriebene oder Spätaussiedler

Sie sind eine anerkannt vertriebene Person, Spätaussiedlerin oder -aussiedler, haben einen ausländischen Berufsabschluss und möchten selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Mit dem anerkannten Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder als Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler und einer der Meisterprüfung gleichgestellten Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben. Sie müssen sich vor der Niederlassung in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie oder die Betriebsleitung eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk oder eine gleichwertige Berufsqualifikation nachweisen.

Als Betriebsleitung kommen in Frage:

  • Inhaberinnen oder Inhaber des Handwerksbetriebs oder
  • angestellte Personen des Handwerksbetriebs

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen anerkannten Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder als Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler nachweisen.  
  • Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss gleichwertig mit der deutschen Meisterprüfung für das zulassungspflichtige Handwerk sein, das sie ausüben wollen oder mit einem diesem verwandten Handwerk.

Fristen

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen eine Ablehnung des Antrags steht der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.  Gegen eine Ablehnung des Antrags steht der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.   Bayernweite Ergänzung Die Eintragung bzw. die Ablehnung der Eintragung stellen jeweils Verwaltungsakte dar. Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweise oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrages, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterin oder des Gesellschafters beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:  Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten  Gesellschaftsvertrag (Kopie)  Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der BetriebsleitungBescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung  
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweise oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrages, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterin oder des Gesellschafters beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:  Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten  Gesellschaftsvertrag (Kopie)  Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der BetriebsleitungBescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung  
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweise oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrages, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterin oder des Gesellschafters beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:  Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten  Gesellschaftsvertrag (Kopie)  Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der BetriebsleitungBescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung  
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei Einzelunternehmen: Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): Personalausweise oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen (Kopie)Gesellschaftsvertrages, sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie)Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften gemeint sind: Offenen Handelsgesellschaft (OHG),Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterin oder des Gesellschafters beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform bei Unternehmenssitz in Deutschland:  Registerauszug der im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Bei offenen Handelsgesellschaften zusätzlich Gesellschaftsvertrag (Kopie) sofern keine Registereintragung erfolgt ist bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten  Gesellschaftsvertrag (Kopie)  Bescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene PrüfungGewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen Bei juristischen Personen Gemeint sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG) Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier der vertretungsberechtigten Personen für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen. Angaben zur Betriebsleitung Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Betriebsleitererklärung Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)Nachweis über Sozialversicherung der BetriebsleitungBescheid über die Feststellung des Status als Vertriebene beziehungsweise Vertriebener oder Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler (Kopie) Nachweis über eine im Ausland bestandene Prüfung  

Weiterführende Links

Stand

12.11.2025, 14:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804
97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Fax

+49 931 30908-53

E-Mail Adresse

info@hwk-ufr.de

Webseite

https://www.hwk-ufr.de

Nach oben