Reisepasses; Beantragung bei Verlust im Ausland
Ihr Reisepass ist während einer Auslandsreise abhandengekommen? Wenn Sie einen Reisepass benötigen, können Sie einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland beantragen.
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
- ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
- ein vorläufiger Reisepass oder
- ein neuer Reisepass ausgestellt.
Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
Voraussetzungen
- Meldung des Verlusts beziehungsweise des Diebstahls bei der örtlichen Polizeibehörde und der Auslandsvertretung
Fristen
Kosten
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 52 EUR
Vorkasse: ja
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 60 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizeivollständig ausgefüllte Antragsformular aktuelles biometrisches Lichtbild: Passformat (45 x 35 mm)HochformatFrontalaufnahme ohne Randin der Regel ohne Kopfbedeckungohne Bedeckung der Augen Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel: ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweiseine Kopie davonein ausländischer Reisepass oder Personalausweis Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizeivollständig ausgefüllte Antragsformular aktuelles biometrisches Lichtbild: Passformat (45 x 35 mm)HochformatFrontalaufnahme ohne Randin der Regel ohne Kopfbedeckungohne Bedeckung der Augen Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel: ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweiseine Kopie davonein ausländischer Reisepass oder Personalausweis Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizeivollständig ausgefüllte Antragsformular aktuelles biometrisches Lichtbild: Passformat (45 x 35 mm)HochformatFrontalaufnahme ohne Randin der Regel ohne Kopfbedeckungohne Bedeckung der Augen Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel: ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweiseine Kopie davonein ausländischer Reisepass oder Personalausweis Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizeivollständig ausgefüllte Antragsformular aktuelles biometrisches Lichtbild: Passformat (45 x 35 mm)HochformatFrontalaufnahme ohne Randin der Regel ohne Kopfbedeckungohne Bedeckung der Augen Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel: ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweiseine Kopie davonein ausländischer Reisepass oder Personalausweis Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
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Stand
27.10.2025, 08:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)